Heizungsförderung 2024:

Ihr Leitfaden zu den neuesten Fördermöglichkeiten Einführung in die Heizungsförderung

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Die Bundesregierung setzt sich zunehmend für den Umstieg auf nachhaltigere Heizungssysteme ein. Um den Bürgerinnen und Bürgern diesen Umstieg finanziell zu erleichtern, gibt es auch im Jahr 2024 wieder attraktive Förderungen. Diese sollen nicht nur den Einzelnen finanziell entlasten, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Optionen für Heizungsförderungen

Verschiedene Heizungstechnologien werden durch staatliche Mittel unterstützt. Hier sind einige der wichtigsten Optionen, die Sie in Betracht ziehen sollten:

Heizungstyp

Wärmepumpen

Beschreibung

Besonders gefördert werden umweltfreundliche Wärmepumpen, die Wärme aus der Umgebungsluft, dem Boden oder dem Grundwasser ziehen.

Förderinformation

Hier geht’s zum Förderleitfaden für Ihre neue Wärmepumpe: hier klicken!

Heizungstyp

Biomasseheizungen

Beschreibung

Hierunter fallen Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen wie Holzpellets oder Holzhackschnitzeln betrieben werden.

Förderinformation

Hier geht’s zum Förderleitfaden für Ihre neue Biomasseheizung: hier klicken!

Heizungstyp

Gasheizungen

Beschreibung

Auch moderne Gasheizungen mit Brennwerttechnik können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, vor allem, wenn sie für einen späteren Umstieg auf erneuerbare Energien vorbereitet sind.

Förderinformation

Hier geht’s zum Förderleitfaden für Ihre neue Gasheizung: hier klicken!

Heizungstyp

Solarthermieanlagen

Beschreibung

Diese nutzen die Sonnenenergie, um Heizwasser und in manchen Fällen auch das Trinkwasser zu erwärmen.

Förderinformation

Hier geht’s zum Förderleitfaden für Ihre neue Solarthermieanlage: hier klicken!

Fördersätze und Boni

Verschiedene Heizungstechnologien werden durch staatliche Mittel unterstützt. Hier sind einige der wichtigsten Optionen, die Sie in Betracht ziehen sollten:

Heizungssystem

Erneuerbare Energien

Fördersätze

Bis zu 70%

Grundförderung

30%

Kombinierbare Boni

Bis zu 40%

Voraussetzungen

- Biomassekessel (z.B. Pellets, Hackschnitzel) - Wärmepumpen (z.B. Luft-Wasser, Erdwärme) - Solarthermie (in Kombination mit anderen förderfähigen Systemen)

Heizungssystem

Hybridheizung

Fördersätze

Bis zu 65%

Grundförderung

25%

Kombinierbare Boni

Bis zu 40%

Voraussetzungen

- Kombination aus fossiler Heizung und Heizung mit erneuerbaren Energien (z.B. Gas-Brennwertkessel + Wärmepumpe)

Heizungssystem

Gasheizung (H2-ready)

Fördersätze

Bis zu 30%

Grundförderung

30%

Kombinierbare Boni

- Keine Boni möglich

Voraussetzungen

- Nur förderfähig, wenn die Heizung H2-ready ist (d.h. sie kann mit grünem Wasserstoff betrieben werden)

Heizungssystem

Öl-Brennwertkessel

Fördersätze

Keine Förderung

Grundförderung

-

Kombinierbare Boni

-

Voraussetzungen

- Öl-Brennwertkessel werden seit 2024 nicht mehr gefördert
Grundförderung
Die Höhe der Grundförderung ist abhängig vom Heizungssystem und liegt zwischen 30% und 65% der förderfähigen Kosten. Die genauen Fördersätze finden Sie auf den Websites der Fördermittelgeber.

Beispiel:

  • Für eine neue Wärmepumpe mit Erdwärme können Sie eine Grundförderung von bis zu 45% der Kosten erhalten.
  • Für eine Gasheizung (H2-ready) liegt die Grundförderung dagegen bei nur 30%.

Kombinierbare Bon

Zusätzlich zur Grundförderung können Sie verschiedene Boni beantragen, um die Förderung Ihrer neuen Heizung zu erhöhen. Die Höhe der Boni ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Einkommen des Hauseigentümers und der Klimaschutzwirkung der Heizung.

Klimageschwindigkeits-Bonus
Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus werden besonders klimafreundliche Heizungssysteme zusätzlich gefördert. Die Höhe des Bonus liegt bei bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten, muss die Heizung bestimmte Anforderungen erfüllen, z.B. einen hohen Wirkungsgrad oder die Nutzung von erneuerbaren Energien.

Einkommens-Bonus
Haushalte mit einem Jahreseinkommen von weniger als 60.000€ können einen Einkommens-Bonus von bis zu 5% der förderfähigen Kosten beantragen.

Bonus für Öl-Heizungsbesitzer
Besitzer einer Öl-Heizung, die ihre Heizung durch ein klimafreundliches System ersetzen, können einen einmaligen Bonus von 4.500€ erhalten.

Hinweis: Die Fördersätze sind Richtwerte und können sich je nach Bundesland und Programm unterscheiden. Die genauen Fördersätze finden Sie auf den Websites der Fördermittelgeber.

Allgemeine Voraussetzungen

Um eine Förderung für Ihre neue Heizung zu erhalten, müssen Sie zunächst einige allgemeine Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Eigentums- oder Erbbaurecht: Sie müssen Eigentümer oder Erbbaurechtsnehmer der Immobilie sein, in der die neue Heizung eingebaut wird.
  • Fachgerechte Installation: Die Heizung muss von einem Fachbetrieb installiert werden.
  • Förderfähiges Heizungssystem: Das Heizungssystem muss den fördertechnischen Anforderungen entsprechen.
  • Energetische Sanierung: In einigen Fällen muss die Immobilie vor der Förderung energetisch saniert werden.

Technische Anforderungen an die Heizungssysteme
Die technischen Anforderungen an die Heizungssysteme variieren je nach Heizungstyp. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Erneuerbare Energien: Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien müssen bestimmte Effizienzstandards erfüllen.
  • Hybridheizungen: Hybridheizungen müssen eine bestimmte Energieeffizienz und einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien aufweisen.
  • Gasheizungen (H2-ready): Gasheizungen (H2-ready) müssen für die Nutzung von grünem Wasserstoff vorbereitet sein.

Die genauen technischen Anforderungen finden Sie auf den Websites der Fördermittelgeber.

Nachweis der Fördervoraussetzungen
Sie müssen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen durch verschiedene Nachweise belegen. Dazu gehören:

  • Rechnungen: Rechnungen für die Installation der Heizung und ggf. für die energetische Sanierung
  • Technische Datenblätter: Technische Datenblätter des Heizungssystems
  • Bescheinigungen: Bescheinigungen des Fachbetriebs, der die Heizung installiert hat

Die genauen Nachweise, die Sie benötigen, finden Sie auf den Websites der Fördermittelgeber.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Antragstellung von einem Energieberater beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Antragstellung und Ablauf

Zuständige Stellen
Für die Beantragung der Heizungsförderung sind in der Regel die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz (BAFA) zuständig. In einigen Bundesländern gibt es auch zusätzliche Förderprogramme, die bei den jeweiligen Landesförderbanken beantragt werden können.

KfW:

  • Förderprogramme für private Haushalte und Unternehmen
  • Online-Antrag und Postversand möglich

BAFA:

  • Förderprogramme für bestimmte Heizungssysteme (z.B. Biomassekessel)
  • Online-Antrag und Postversand möglich

Landesförderbanken:

  • Programme und Ansprechpartner finden Sie auf den Websites der Bundesländer

Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Heizungsförderung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Antragsformular: Das Antragsformular finden Sie auf der Website des jeweiligen Fördermittelgebers.
  • Nachweise der Fördervoraussetzungen: Dazu gehören z.B. Rechnungen, technische Datenblätter und Bescheinigungen.
  • Weitere Unterlagen: Je nach Förderprogramm können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. ein Energieausweis oder ein Lastenverzeichnis.

Online-Antrag und Postversand
Die meisten Fördermittelgeber bieten die Möglichkeit, die Förderung online zu beantragen. Sie können den Antrag aber auch per Post versenden.

Online-Antrag:

  • Der Online-Antrag ist in der Regel schneller und einfacher als der Postversand.
  • Sie können den Stand Ihres Antrags online verfolgen.

Postversand:

  • Den Antrag finden Sie auf der Website des jeweiligen Fördermittelgebers.
  • Senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die angegebene Adresse.

Bewilligung und Auszahlung der Förderung
Der Fördermittelgeber prüft Ihren Antrag und bewilligt die Förderung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten dann einen Bewilligungsbescheid. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel auf Ihr Bankkonto.

Bearbeitungsdauer:

  • Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fördermittelgeber und Programm variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis Ihr Antrag bewilligt wird.

Auszahlung:

  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach Bewilligung des Antrags auf Ihr Bankkonto.

Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich ein, damit Sie die Förderung rechtzeitig erhalten.

Fördermittelgeber und Beratungsstellen

Beratungsstellen:

    Informationsmaterial und Online-Ressourcen

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